Rechtliche Anforderungen für Ladestationen in der Schweiz
Alle gesetzlichen Vorgaben, Bewilligungen und Normen für die Installation von E-Ladestationen im privaten und gewerblichen Bereich.
Die Installation einer E-Ladestation unterliegt in der Schweiz verschiedenen rechtlichen Anforderungen und Normen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Bewilligungen, Meldepflichten und gesetzliche Vorgaben.
Melde- und Bewilligungspflicht
In der Schweiz müssen Ladestationen beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage.
Meldepflicht bis 3,7 kW
Ladestationen mit einer Leistung bis 3,7 kW sind meldepflichtig. Sie müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden, benötigen aber keine Bewilligung. Die Meldung kann meist formlos erfolgen.
Diese Leistungsklasse ist für private Anwendungen eher unüblich, da die Ladezeiten sehr lang sind. Die meisten Privatanwender wählen Wallboxen mit 11 kW oder 22 kW. Mehr zur [Wallbox-Auswahl finden Sie hier](/ratgeber/richtige-ladestation-auswaehlen).
Bewilligungspflicht ab 3,7 kW
Ladestationen ab 3,7 kW Leistung sind bewilligungspflichtig. Der Netzbetreiber muss die Installation genehmigen, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Die Bewilligung stellt sicher, dass das lokale Stromnetz die zusätzliche Last bewältigen kann. In der Regel wird die Bewilligung innerhalb von 2-4 Wochen erteilt. Unsere Partner übernehmen die Anmeldung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Mehr zum [Installationsablauf erfahren Sie hier](/ratgeber/wallbox-installation-schritt-fuer-schritt).
Installation durch Fachpersonal
Die Installation einer Ladestation darf in der Schweiz nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und essentiell für Ihre Sicherheit.
Qualifikationsanforderungen
Der Installateur muss über eine gültige Installationsbewilligung verfügen und bei einem Elektroinstallationsunternehmen angestellt sein. Eigeninstallationen sind nicht zulässig und führen zum Verlust von Garantie und Versicherungsschutz.
Unsere vermittelten Partner sind alle qualifizierte Elektroinstallateure mit langjähriger Erfahrung in der Installation von E-Ladestationen.
Technische Normen und Standards
Ladestationen müssen verschiedene technische Normen erfüllen. Diese gewährleisten Sicherheit und Kompatibilität.
NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung)
Die NIV regelt alle Elektroinstallationen in der Schweiz. Ladestationen müssen gemäß NIV installiert werden. Dies umfasst unter anderem Anforderungen an Leitungsquerschnitte, Absicherung und Schutzmaßnahmen.
SN EN 61851
Diese europäische Norm spezifiziert die Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Sie regelt unter anderem die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation sowie Sicherheitsanforderungen.
SIA 2060
Die Schweizer Norm SIA 2060 behandelt die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden. Sie gibt Empfehlungen für die Planung und Installation von Ladeinfrastruktur.
Sicherheitsanforderungen
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten für den Schutz vor elektrischen Gefahren.
Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter)
Jede Ladestation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) abgesichert sein. Für Ladestationen wird ein FI-Schalter Typ A oder B benötigt, da Gleichfehlerströme auftreten können.
Ein normaler FI-Schalter Typ AC ist nicht ausreichend. Viele moderne Wallboxen haben einen integrierten DC-Fehlerstromschutz, sodass ein FI Typ A ausreicht.
Leitungsschutzschalter
Zusätzlich zum FI-Schalter muss ein Leitungsschutzschalter installiert werden. Dieser schützt vor Überlastung und Kurzschluss. Die Dimensionierung richtet sich nach der Ladeleistung.
Anforderungen in Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern gelten besondere Regelungen für die Installation von Ladestationen.
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Als Stockwerkeigentümer benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für die Installation einer Ladestation. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen wie Wanddurchbrüche.
Seit 2021 ist es jedoch einfacher geworden: Stockwerkeigentümer haben ein Recht auf Installation einer Ladestation, sofern sie die Kosten selbst tragen und keine übermäßigen Beeinträchtigungen entstehen.
Mieter und Vermieter
Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Viele Vermieter sind heute offen für Ladestationen, da sie den Wert der Immobilie erhöhen.
Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt und was beim Auszug mit der Ladestation geschieht. Unsere Partner beraten Sie zu allen Fragen rund um Mietverhältnisse. Informieren Sie sich auch über die [zu erwartenden Kosten](/ratgeber/kosten-ladestation-installation).
Brandschutzvorschriften
Ladestationen müssen Brandschutzanforderungen erfüllen, insbesondere in Tiefgaragen und geschlossenen Räumen.
Anforderungen in Garagen
In Garagen gelten besondere Brandschutzvorschriften. Die Ladestation muss so installiert werden, dass im Fehlerfall keine Brandgefahr entsteht. Dies umfasst geeignete Leitungsführung und Absicherung.
Bei größeren Ladeparks können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen erforderlich sein. Ihr Installateur prüft alle Anforderungen vor Ort.
Datenschutz und Abrechnung
Bei Smart-Wallboxen mit Internetverbindung sind Datenschutzaspekte zu beachten.
DSGVO-Konformität
Wallboxen, die Daten sammeln und übertragen, müssen DSGVO-konform sein. Achten Sie darauf, dass der Hersteller transparente Datenschutzrichtlinien hat.
Bei Wallboxen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Nutzern ist eine faire Abrechnung wichtig. Moderne Systeme erfassen den Verbrauch pro Nutzer und ermöglichen eine genaue Kostenverteilung.
Gewerbliche Ladestationen
Für öffentlich zugängliche oder gewerbliche Ladestationen gelten zusätzliche Anforderungen.
Eichrechtskonformität
Gewerbliche Ladestationen, bei denen nach Kilowattstunde abgerechnet wird, müssen eichrechtskonform sein. Dies stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt und nachvollziehbar ist.
Barrierefreiheit
Öffentlich zugängliche Ladestationen müssen barrierefrei gestaltet sein. Dies umfasst die Erreichbarkeit und Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen.
Versicherung und Haftung
Klären Sie mit Ihrer Gebäudeversicherung, ob die Ladestation mitversichert ist oder eine Zusatzversicherung benötigt wird.
Haftungsfragen
Bei fachgerechter Installation durch qualifizierte Elektrofachkräfte sind Sie rechtlich abgesichert. Eigeninstallationen oder Installationen durch nicht qualifiziertes Personal können zu Haftungsproblemen führen.
Unsere Partner verfügen über alle notwendigen Versicherungen und Qualifikationen. Sie erhalten eine vollständige Dokumentation der Installation.
Förderungen und rechtliche Aspekte
Viele Förderprogramme setzen die Einhaltung bestimmter rechtlicher Anforderungen voraus. Die Installation muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen und alle Normen erfüllen.
Mehr zu Fördermöglichkeiten erfahren Sie in unserem [Förderratgeber](/ratgeber/foerderungen-zuschuesse-schweiz).
Unterstützung durch Fachpartner
Die rechtlichen Anforderungen können komplex sein. Unsere lokalen Partner kennen alle Vorschriften und Normen in Ihrer Region und stellen sicher, dass Ihre Installation allen Anforderungen entspricht.
Sie übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber, kümmern sich um alle Formalitäten und garantieren eine normgerechte Installation. Mehr zur Installation erfahren Sie in unserem [Installationsleitfaden](/ratgeber/wallbox-installation-schritt-fuer-schritt).
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Starten Sie jetzt Ihre [kostenlose Anfrage](/#kontakt) und lassen Sie sich von qualifizierten Elektroinstallateuren in der Deutschschweiz beraten. Wir vermitteln Sie kostenlos an geprüfte Partner, die alle rechtlichen Anforderungen kennen und umsetzen. Informieren Sie sich auch über die [richtige Wallbox-Auswahl](/ratgeber/richtige-ladestation-auswaehlen).
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